Gerechnet wird mit Kalenderdaten, nicht mit Stunden: Ein Tag mit Zeitumstellung hat 23 oder 25 Stunden, zählt aber als ein Tag. Ohne „Enddatum mitzählen“ ist der Zeitraum vom 01. bis 02. ein Tag, mit Schalter zwei Tage. Werktage sind Montag bis Freitag; Arbeitstage sind Werktage ohne die gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslands. Samstage zählen nicht, auch wenn sie im Arbeitsrecht (Urlaub) teils als Werktage gelten.
Monate und Jahre: Fehlt der Tag im Zielmonat, gilt der Monatsletzte (31.01. + 1 Monat = 28.02. bzw. 29.02.). Beim Zählen von Arbeitstagen zählt der Ausgangstag nicht mit; das Ergebnis ist der n-te Arbeitstag danach. Die Kalenderwoche folgt ISO 8601 (Woche mit dem ersten Donnerstag des Jahres ist KW 1).
Feiertage nach heutigem Stand je Bundesland, aus den Arbeit-Einstellungen vorbelegt. Nicht enthalten sind Feiertage, die nur in Teilen eines Landes gelten (z. B. Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns, Augsburger Friedensfest). Für vergangene Jahre können Feiertage abweichen, etwa der Reformationstag im Norden erst ab 2018 oder der Frauentag in Berlin ab 2019.