Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, kannst du in der Steuererklärung (Anlage KAP) die Günstigerprüfung beantragen: Das Finanzamt besteuert die Kapitalerträge dann mit deinem niedrigeren Steuersatz und erstattet die Differenz. Den Sparerpauschbetrag teilst du per Freistellungsauftrag auf deine Banken auf; ohne Auftrag behält die Bank die Steuer ein, und du holst sie über die Steuererklärung zurück.
Kapitalertragsteuer-Rechner
Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne
Ergebnis
- Steuern gesamt
- 527,50 €
- 17,58 % der Erträge
- Erträge nach Steuern
- 2.472,50 €
- Teilfreistellung
- 0,00 €
- Genutzter Sparerpauschbetrag
- 1.000,00 €
- Steuerpflichtig
- 2.000,00 €
- Kapitalertragsteuer
- 500,00 €
- Solidaritätszuschlag
- 27,50 €
- Kirchensteuer
- 0,00 €
- Steuern gesamt
- 527,50 €
- Freibetrag danach noch frei
- 0,00 €
Rechenweg
Noch freien Sparerpauschbetrag abziehen.
1.000 € − 0,00 € bereits genutzt = 1.000,00 € frei 3.000,00 € − 1.000,00 € = 2.000,00 € steuerpflichtig
Kapitalertragsteuer 25 %.
2.000,00 € × 25 % = 500,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5 % der Kapitalertragsteuer.
500,00 € × 5,5 % = 27,50 €
Summe und Anteil an den Erträgen.
500,00 € + 27,50 € + 0,00 € = 527,50 € 527,50 € ÷ 3.000,00 € = 17,58 %
Günstigerprüfung
So wird gerechnet
Bei Investmentfonds bleibt zuerst die Teilfreistellung steuerfrei (Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 % bzw. 80 % mit Auslandsschwerpunkt). Vom Rest geht der noch freie Sparerpauschbetrag ab (1.000 € einzeln, 2.000 € bei Zusammenveranlagung). Auf den steuerpflichtigen Betrag fallen 25 % Kapitalertragsteuer und darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag an, zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe zählt: Steuer = steuerpflichtiger Betrag ÷ (4 + Kirchensteuersatz), zusammen mit Soli und Kirchensteuer etwa 27,82 % bei 8 % bzw. 27,99 % bei 9 %. Stand 2026 (§§ 20, 32d EStG, § 20 InvStG).
Nicht berücksichtigt sind Verlustverrechnung, Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds, anrechenbare ausländische Quellensteuer und Rundungen der Bank auf volle Cent. Wie viel Ertrag ein Guthaben bringt, rechnen der Zinsrechner und der Sparplanrechner.