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Kapitalertragsteuer-Rechner

Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne

Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne

Teilfreistellung bei Investmentfonds

z. B. bei einer anderen Bank

Ergebnis

Steuern gesamt
527,50 €
17,58 % der Erträge
Erträge nach Steuern
2.472,50 €
Teilfreistellung
0,00 €
Genutzter Sparerpauschbetrag
1.000,00 €
Steuerpflichtig
2.000,00 €
Kapitalertragsteuer
500,00 €
Solidaritätszuschlag
27,50 €
Kirchensteuer
0,00 €
Steuern gesamt
527,50 €
Freibetrag danach noch frei
0,00 €

Rechenweg

  1. Noch freien Sparerpauschbetrag abziehen.

    1.000 € − 0,00 € bereits genutzt = 1.000,00 € frei
    3.000,00 € − 1.000,00 € = 2.000,00 € steuerpflichtig
  2. Kapitalertragsteuer 25 %.

    2.000,00 € × 25 % = 500,00 €
  3. Solidaritätszuschlag 5,5 % der Kapitalertragsteuer.

    500,00 € × 5,5 % = 27,50 €
  4. Summe und Anteil an den Erträgen.

    500,00 € + 27,50 € + 0,00 € = 527,50 €
    527,50 € ÷ 3.000,00 € = 17,58 %

Günstigerprüfung

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, kannst du in der Steuererklärung (Anlage KAP) die Günstigerprüfung beantragen: Das Finanzamt besteuert die Kapitalerträge dann mit deinem niedrigeren Steuersatz und erstattet die Differenz. Den Sparerpauschbetrag teilst du per Freistellungsauftrag auf deine Banken auf; ohne Auftrag behält die Bank die Steuer ein, und du holst sie über die Steuererklärung zurück.

So wird gerechnet

Bei Investmentfonds bleibt zuerst die Teilfreistellung steuerfrei (Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 % bzw. 80 % mit Auslandsschwerpunkt). Vom Rest geht der noch freie Sparerpauschbetrag ab (1.000 € einzeln, 2.000 € bei Zusammenveranlagung). Auf den steuerpflichtigen Betrag fallen 25 % Kapitalertragsteuer und darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag an, zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe zählt: Steuer = steuerpflichtiger Betrag ÷ (4 + Kirchensteuersatz), zusammen mit Soli und Kirchensteuer etwa 27,82 % bei 8 % bzw. 27,99 % bei 9 %. Stand 2026 (§§ 20, 32d EStG, § 20 InvStG).

Nicht berücksichtigt sind Verlustverrechnung, Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds, anrechenbare ausländische Quellensteuer und Rundungen der Bank auf volle Cent. Wie viel Ertrag ein Guthaben bringt, rechnen der Zinsrechner und der Sparplanrechner.

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