Das Alter zählt volle Jahre seit der Geburt, dann volle Monate seit dem letzten Geburtstag und die restlichen Tage. Fehlt ein Tag im Monat, gilt der Monatsletzte (vom 31.01. bis 28.02. ist ein Monat). Wochen, Tage und Stunden zählen ab dem Geburtstag; Stunden sind Tage × 24, ohne Geburtsuhrzeit und Zeitumstellung.
Am 29. Februar Geborene: In Nicht-Schaltjahren rechnet der Altersrechner mit dem 01.03. als Geburtstag. Das entspricht § 188 Abs. 3 BGB: Das Lebensjahr endet mit Ablauf des 28. Februar, das neue beginnt am 1. März. Viele feiern trotzdem schon am 28. Februar.