Vereinfachte Lohnsteuer nach dem Tarif 2026: Vom Brutto gehen Arbeitnehmer- und Sonderausgaben-Pauschbetrag sowie die Vorsorgepauschale (Renten-, Kranken- und Pflegebeitrag) ab; Steuerklasse III rechnet mit Splitting, II mit Entlastungsbetrag, V und VI nach § 39b EStG. Kinderfreibeträge mindern nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, das Kindergeld ist nicht enthalten. Sozialabgaben bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen; bei privater Versicherung zählt der angegebene Eigenanteil. Einmalzahlungen, persönliche Freibeträge und Sonderfälle (Minijob, Gleitzone, Beamte) sind nicht berücksichtigt. Die Lohnabrechnung kann daher um einige Euro abweichen.
Für eine Abfindung gibt es den Abfindungsrechner mit Fünftelregelung; was vom Netto im Monat übrig bleibt, zeigt das Haushaltsbuch.