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Lohn

Minijob- & Midijob-Rechner

Verdienstgrenzen, Stunden und Abgaben für Minijob und Übergangsbereich

Verdienst angeben als

Brutto, regelmäßig

Für die höchstens möglichen Stunden

Einordnung

Minijob
Monatsverdienst
603,00 €
0,00 € bis zur Minijob-Grenze
Minijob-Grenze 2026
603 €
Übergangsbereich
603,01 € bis 2.000,00 €
Höchstens möglich im Minijob
43 h pro Monat bei 13,90 €

Minijob

Arbeitnehmer zahlt keine Steuern; die Pauschsteuer trägt in der Regel der Arbeitgeber.

Netto pro Monat
581,29 €
Verdienst
603,00 €
Rentenversicherung Eigenanteil 3,6 %
−21,71 €
Netto
581,29 €

Abgaben des Arbeitgebers

Ungefähre Pauschalen, Umlagen können je nach Kasse abweichen.

Pauschalabgaben des Arbeitgebers pro Monat
AbgabeSatzMonat
Krankenversicherung (pauschal)13 %78,39 €
Rentenversicherung (pauschal)15 %90,45 €
Pauschsteuer2 %12,06 €
Umlage U1 (Krankheit)1,1 %6,63 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %1,33 €
Insolvenzgeldumlage0,15 %0,90 €
Abgaben gesamt31,47 %189,76 €
Kosten insgesamt792,76 €

So wird gerechnet

Minijob bis 603 € im Monat: Die Grenze folgt dem Mindestlohn (Mindestlohn × 130 / 3, auf volle Euro aufgerundet; 2026: 13,90 € → 603 €). Im Jahr dürfen es höchstens 12 × 603 € sein; gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten in bis zu zwei Monaten ist erlaubt. Im Minijob zahlt der Arbeitnehmer nur den Eigenanteil zur Rentenversicherung (Differenz zum vollen Satz von 18,6 %, gewerblich 3,6 %, im Privathaushalt 13,6 %; berechnet mindestens auf 175 €), außer er lässt sich befreien. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalen zur Kranken- und Rentenversicherung, die Pauschsteuer von 2 % und Umlagen; bei privat Krankenversicherten entfällt die Pauschale zur Krankenversicherung, die Unfallversicherung im gewerblichen Bereich ist individuell und fehlt.

Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000,00 €: Die Beiträge des Arbeitnehmers werden aus einer reduzierten Bemessung berechnet: 2.000 / (2.000 − 603) × (Verdienst − 603). Sie steigt gleitend von 0 € an der Minijob-Grenze bis zum vollen Verdienst bei 2.000 €. Für den Gesamtbeitrag gilt der Faktor F = 0,6619 (28 % geteilt durch den Gesamtbeitragssatz von 42,3 % mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag der Krankenkasse). Die Lohnsteuer kommt aus dem Brutto-Netto-Rechner und wird auf den vollen Verdienst berechnet; der Kinderlosenzuschlag gilt ab 23 Jahren. Alle Werte für 2026, vereinfacht und ohne Gewähr – maßgeblich sind die Minijob-Zentrale, die Krankenkasse und die Lohnabrechnung.

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