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Pendler- & Homeoffice-Pauschale

Werbungskosten aus Bürotagen, Homeoffice-Tagen und Arbeitsweg

Nur volle Kilometer zählen; wird gespeichert.

Ergebnis

Werbungskosten gesamt
0,00 €
0 Bürotage, 0 Homeoffice-Tage (aus dem Arbeitszeitrechner)
Entfernungspauschale (0 Tage × 0 km × 0,38 €)
0,00 €
Homeoffice-Pauschale (0 Tage × 6 €)
0,00 €
Werbungskosten gesamt
0,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
−1.230,00 €
Über dem Pauschbetrag
0,00 €
Geschätzte Steuerersparnis (30 %)
0,00 €

Unter dem Pauschbetrag

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird ohnehin abgezogen. Es fehlen noch 1.230,00 € weitere Werbungskosten (z. B. Arbeitsmittel, Fortbildung), bevor sich das Eintragen steuerlich auswirkt.

Monate

Tage aus dem Arbeitszeitrechner für 2026, Beträge vor den Höchstbeträgen.

Bürotage, Homeoffice-Tage und Betrag je Monat
MonatBürotageHomeoffice-TageBetrag
Januar000,00 €
Februar000,00 €
März000,00 €
April000,00 €
Mai000,00 €
Juni000,00 €
Juli000,00 €
August000,00 €
September000,00 €
Oktober000,00 €
November000,00 €
Dezember000,00 €
Summe000,00 €

So wird gerechnet

Entfernungspauschale: 0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Strecke und Arbeitstag im Büro, ab 2026 einheitlich ab dem ersten Kilometer (bis 2025: 0,30 € für die ersten 20 km). Höchstens 4.500 € im Jahr, außer bei Fahrten mit dem eigenen Auto. Höhere tatsächliche Kosten für Bus und Bahn dürfen statt der Pauschale angesetzt werden; steuerfreie Arbeitgeberleistungen wie ein Jobticket werden angerechnet (bitte prüfen).

Homeoffice-Pauschale: 6 € je Tag, höchstens 1.260 € (210 Tage) im Jahr. Pro Tag zählt nur eine der beiden Pauschalen; ein Tag im Büro ist ein Fahrtag. Tage ohne Arbeitsort im Arbeitszeitrechner zählen als Bürotage.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € werden ohne Nachweis abgezogen; erst darüber senkt jeder Euro das zu versteuernde Einkommen. Die Steuerersparnis ist eine grobe Schätzung mit dem gewählten Grenzsteuersatz. Stand Steuerjahr 2026, ohne Gewähr – keine Steuerberatung.

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